Professionelle Schadstoffsanierung
Ausbau von Asbest, KMF & Co.
Beim Rückbau oder der Sanierung älterer Bestandsgebäude treten häufig Baustoffe zutage, die inzwischen als gesichert gesundheits- und/oder umweltschädlich gelten. Die bekanntesten Schadstoffe sind Asbest und Dämmung (KMF), darüber hinaus kommen jedoch noch weitere, weniger geläufige Materialien vor. Für die unterschiedlichen Substanzen gelten unterschiedliche Abbau- und Entsorgungsregeln, daher begleiten wir Sie gerne bei der professionellen Schadstoffsanierung.
Sie benötigen Unterstützung bei der Bewertung oder Entsorgung möglicher Schadstoffe – oder suchen einen Fachbetrieb für die Schadstoffsanierung? Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Gerne geben wir Ihnen Einblick in einen Teil unserer Dienstleistungen im Bereich Schadstoffsanierung:
Bei Asbestzement in festgebundener Form handelt es sich in der Regel um Dächer, Wandverkleidungen, Leichtbauwände, Fensterbänke und Trennwände. Wenn Asbest in dieser festgebundenen Form vorliegt, ist es besonders entscheidend, auf einen zerstörungsfreien Ausbau zu achten. Dabei dürfen keine Schleif-, Schneid- und Sägemaschinen eingesetzt werden. Das Material ist vorsichtig an den Verbindungsstellen zu lösen und in Gewebesäcke bzw. Big-Bags zu verpacken. Nach der Demontage reinigen wir die Unterkonstruktionen und den Arbeitsplatz mit einem H-Sauger. Die Freigabe der Baustelle erfolgt mittels visueller Abnahme durch einen Sachverständigen.
Zu schwachgebundenem Asbest zählen unter anderem Spritzasbest, Asbestdämmungen, Promabest, Asbestschnüre, Asbestdichtungen, Asbestkleber (Bitumenkleber), Brandschutzplatten, Asbestpappe, Asbestgewebe, Bodenbeläge, Flex-Platten, Spachtelmasse, Wandverputz, Fliesenkleber, CV-Beläge (Cushion-Vinyl), Brandschutzklappen, ältere Elektrospeicherheizgeräte usw. Wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt, ist wegen seines hohen Faserfreisetzungspotentials beim Umgang mit den Baustoffen auf besonders hohe Schutzvorkehrungen zu achten. So wird das Material in aufwendig abgeschotteten „Schwarzbereichen“, welche über Schleusensysteme zugänglich sind und mit Unterdruck betrieben werden, demontiert, verfestigt, verpackt, ausgeschleust und fachgerecht entsorgt. Die Arbeitsbereiche werden nach der Demontage mittels H-Saugern und Feuchtwischen gereinigt. Nach einer Restfaserbindung und Raumluftmessung zur Freigabe gemäß VDI-Richtlinien können die Abschottungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.
Dämmungen und Mineralwolle (z. B. Steinwolle, Glaswolle, Akustikplatten), die vor dem Jahr 1996 eingebaut wurden, enthalten zu einem hohen Anteil Fasern, die als krebserregend einzustufen sind. Für den Ausbau dieser Materialien gelten je nach Produktbeschaffenheit unterschiedliche Sicherheitsvorschriften, die in der sogenannten Technischen Regel für Gefahrstoffe „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“, kurz: TRGS 521, detailliert dargelegt sind. Bei hohen Konzentrationen bauen wir diese Materialien deshalb mit umfangreichen Schutzmaßnahmen aus. Dafür trennen wir Schwarz- und Weißbereiche und setzen Personen- und Materialschleusen ein.
Das häufigste Anzeichen, das mit ziemlicher Sicherheit auf PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) schließen lässt, ist ein ganz typischer Geruch von Teer. PAK sind vor allem in Dichtungsbahnen, Anstrichen und Dachbahnen enthalten. Nicht selten treten sie jedoch auch in Innenräumen auf. Dort finden sie sich in Spachtelmassen, Vergussmassen, als Klebstoff für Parkett und Teppichböden sowie als Isolierung wieder. Neben PAK wurde zu solchen Zwecken auch häufig Asbest verwendet. Umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der TRGS 524 und TRGS 440 sind hier beim Ausbau zu berücksichtigen, da PAK krebserregende und umweltschädliche Wirkung haben.











